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VG Meiningen, 29.10.1998 - 5 E 1012/98.Me |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürBO § 6 Abs 15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baugenehmigung; Abweichung von den Abstandsflächen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
Auszug aus VG Meiningen, 29.10.1998 - 5 E 1012/98
Haben beide widerstreitende Interessen etwa gleich großes Gewicht, ist entsprechend der vom Gesetzgeber getroffenen Grundsatzentscheidung zu Gunsten der sofortigen Vollziehung der Antrag abzulehnen (HessVGH, Beschluss vom 01.08.1991, NVwZ 1993, 491).
- VG Meiningen, 29.11.2000 - 5 E 989/00
Abstellen auf die Rechtsverletzung durch die Zwangsmittelandrohung selbst bei der …
Nachdem das Verwaltungsgericht Meiningen mit Beschluss vom 29.10.1998 (Az.: 5 E 1012/98.Me) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einer Nachbarin gegen die Genehmigung des Umbaus und der Nutzungsänderung angeordnet hatte und das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25.06.1999 (Az.: 1 EO 197/99) die Beschwerde der Antragstellerin gegen diesen Beschluss zurückgewiesen hatte, wurde die Baugenehmigung mit Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 28.10.1999 aufgehoben.